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Modul 05 - Kurzfassung
TRAININGSMATERIAL FÜR DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
IM LANDTRANSPORTSEKTOR
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Ziele
01 - Teil A
- 01.01 - Basisdefinitionen
- 01.02 - Kategorisierung von Gefahren
- 01.03 - Warum sollte man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
- 01.04 - Wie man die Risiken am Arbeitsplatz beurteilen kann
- 01.05 - Risiko = Wahrscheinlichkeit x Schweregrad von Folgen
- 01.06 - Präventionsprioritäten
- 01.07 - Lärmbeurteilung
- 01.08 - Brandschutzbeurteilung
- 01.09 - Beurteilung der manuellen Lastenhandhabung
- 01.10 - Beurteilung von Stress bei der Arbeit
02 - Teil B - Gefährdungsbeurteilungshilfe im Landtransportsektor
- 02.01 - Tabelle: Elektrizität
- 02.02 - Tabelle: Hubgerät
- 02.03 - Tabelle: Inspektionsgruben
- 02.04 - Tabelle: Probefahren von Fahrzeugen
- 02.05 - Tabelle: Regelmäßige Wartungsarbeiten
- 02.06 - Tabelle: Karosserieinstandsetzung
- 02.07 - Tabelle: Lackieren
- 02.08 - Tabelle: Autopflege
- 02.09 - Tabelle: Arbeitsbedingungen
- 02.10 - Tabelle: Arbeitssicherheit beim Waschen von Autos
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Ziele
Die vorliegende Broschüre gliedert sich in zwei Teile:
Teil A vermittelt Hintergrundinformationen zum Gefährdungsbeurteilungsprozess, macht den Benutzer mit einem gebrauchsfreundlichen Gefährdungsbeurteilungswerkzeug vertraut und bildet einen Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung für vier an jedem Arbeitsplatz auftretende typische Gefahren.
Teil B hat zum Ziel, sichere Arbeitstechniken im Landtransportsektor durch die Darstellung der häufigsten Gefahren und der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu fördern. Bitte beachten Sie, dass die tabellarischen Informationen, die in Teil B geliefert werden, nicht erschöpfend sind, da dieses den Umfang dier Broschüre sprengen würde.
Das Bewusstsein für Gesundheits- und Sicherheitsfragen zu fördern und Grundwissen für die aktive Beteiligung der Beschäftigten an der Gefährdungsbeurteilung an ihrem eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen sind die Hauptziele der vorliegenden Publikation.
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K05.01
Teil A
K05.01.01
Basisdefinitionen
Gefahr ist irgendetwas mit dem Potential, Schaden zu verursachen
Gefahrenquelle ist irgendetwas (Objekt, Substanz, Werkzeug, Maschine, Tätigkeit, Verhalten, usw.), das dir Ursache einer oder mehrerer Gefahren bilden kann, die Schaden verursachen
Risiko ist die Wahrscheinlichkeit des potentiellen Schadens (Verletzung, Krankheit, Tod), die durch die Exposition gegenüber einer Gefahr entsteht
Gefährdungsbeurteilung ist der Prozess, zu identifizieren, welche Gefahren an einem Arbeitsplatz existieren, und wie wahrscheinlich diese Gefahren Gesundheitsschäden bei Beschäftigten und anderen verursachen um zu entscheiden, welche Präventions- oder Kontrollmaßnahmen erforderlich sind. Es ist ein systematischer und dynamischer Prozess zur Schaffung einer gesünderen und sichereren Arbeitsumgebung.
Diese Begriffe werden oft synonym oder falsch gebraucht. Aus den oben genannten Definitionen wird ersichtlich:
- Die Gefahrenquelle hat eine physische Substanz und ist immer vorhanden.
- Die Gefahren treten während einer Tätigkeit in Gegenwart der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahrenquellen auf, d.h. dass auch sie immer vorhanden sind.
- Das Risiko bezogen auf die Gefahren einer Tätigkeit hängt von den angewandten Sicherheits-(Präventions-)maßnahmen ab, d.h., dass das Risiko abnimmt, wenn die Präventionsmaßnahmen zunehmen.
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K05.01.02
Kategorisierung von Gefahren
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Gefahrenquelle
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Kategorie der Gefahren
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Potentielle Schäden
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| Elektrische Installationen, Elektroausrüstung |
Elektrische Gefahren |
Verbrennungen, Feuer, Elektroschocks |
| Maschinerie, Hebeausrüstung, Fahrzeuge, Transport |
Mechanische Gefahren |
Verletzung, Tod |
| Chemische Substanzen, Emissionen (Gase, Dämpfe, Dünste, Nebel, Stäube), undichte Stellen, leicht entzündliche Materialien |
Chemische Gefahren |
Gesundheitsprobleme, Reizungen, Kopfschmerzen, Krebs, Tod, Explosionen, Brände |
| Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Parasiten, Schimmelpilze, usw.), Laborkulturen, Tiere, Pflanzen |
Biologische Gefahren |
Gesundheitsprobleme, Allergien, Legionärskrankheit |
| Laute Arbeiten und Maschinen |
Lärm, Kommunikationsprobleme |
Gehörverlust, psychische Probleme, Unfälle |
| Vibrierende Handwerkzeuge |
Vibrationen |
Taube Finger, Durchblutungsstörungen |
| Arbeiten in der Höhe oder beengten Räumen (Schächte etc. ) |
Arbeitsbedingungen |
Verletzungen, Gesundheitsprobleme, Tod, Explosionen |
| Büroausrüstung, manuelle Lastenhandhabung, körperliche Belastung, schwierige Arbeitshaltungen |
Ergonomische Gefahren, psychosoziale Gefahren |
Muskelskelett-Erkrankungen, Stress |
| Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit |
Arbeitsraummikroklima, psychosoziale Gefahren |
Gesundheitsprobleme, Stress |
| Ionisierende Strahlung, UV- und infrarote Strahlung, elektromagnetischen Felder, Mikrowellen |
Strahlungen |
Verbrennungen, Augenverletzungen, Gesundheitsprobleme, Krebs, Brände |
| Rutschige Böden, unebene Oberflächen, Beleuchtung, Leitern, (Not-) Ausgänge, Zeichen, Belüftung, Platz |
Arbeitsumgebung |
Verletzungen durch Fallen, Ausrutschen, Stolpern; Gesundheitsprobleme; Feuer |
| Ordnung eines Arbeitsplatzes |
Sauberkeit und Ordnung |
Verletzungen |
| Hygiene und Ruheeinrichtungen, Erste Hilfe |
Sozialeinrichtungen |
Infektionen, Verschmutzungen, Krankheiten |
| Arbeitsorganisation, Arbeitsbelastung, sich wiederholende Arbeitenpläne, Isolation (Vereinzelung), Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten, geringe Mitsprache und Unterstützung, armen Beteiligung, Belästigung, Gewalt, Mobbing, persönliches Temperament |
Psychosoziale Gefahren; ergonomische Gefahren |
Kopfschmerzen, Konzentrationsmangel, nervöse Störungen, Stress, musculoskeletale Probleme |
Arbeitsschutzprinzipien erfordern die Ausschaltung von Risiken bei jeder Tätigkeit
Angesichts der Tatsache, dass Gefahren bei Arbeitstätigkeiten immer vorhanden sind, können die entsprechenden Risiken nur durch die Anwendung der entsprechenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen vermieden oder wenigstens reduziert werden. Diese Maßnahmen können durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung (GefB) eingeführt werden.
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K05.01.03
Warum sollte man eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Nutzen für alle:
Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sicher zu stellen, dass niemand verletzt oder krank wird. Das Ergebnis einer gründlichen Gefährdungsbeurteilung dient sowohl dem Nutzen von Beschäftigten als auch von Arbeitgebern. Wenn ein Arbeitsplatz korrekt beurteilt worden ist und jeder Arbeiter, der eine bestimmte Tätigkeit durchführt, informiert worden ist, wie man dies sicher tut, dann sind die Hauptvorteile folgendes:
Für den Beschäftigten:
- Senkung der Unfallquote Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Ausschaltung der Sorge um seine/ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit seiner/ihrer Mitarbeiter
- Gesteigerte Arbeitszufriedenheit
- Organisation einer fruchtbaren Kommunikation mit der Leitung
Für den Arbeitgeber:
- Keine Produktionsausfälle aufgrund von Unfälle
- Keine beschädigten Maschinen durch Nichtanwendung der entsprechenden Präventionsmaßnahmen
- Keine Zunahme der Unfallversicherungsbeiträge
- Keine Schadensersatzkosten durch Arbeiter, deren Gesundheit bei einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit geschädigt worden ist
- Einhaltung von Gesetzen - keinen Kosten aufgrund von Geldstrafen oder Bußgeldern
- Zunahme der Produktivität aufgrund der wachsenden Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten
- Aufbau eines am Menschen orientierten Firmenimages in der Öffentlichkeit.
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K05.01.04
Wie man die Risiken am Arbeitsplatz beurteilen kann
In kleinen Arbeitsbereichen ist es möglich, die Gefährdungsbeurteilung als einzelnen, einfachen Vorgang durchzuführen, während es in größeren Organisationen nötig sein wird, die Analyse in handhabbare Einheiten aufzuteilen.
Die hier vorgestellte "5 Schritte Methode" ist eine strukturierte Methode, mit der Arbeitgeber, Selbständige oder Arbeitnehmervertreter die Risiken an ihrem Arbeitsplatz beurteilen können.
Schritt 1: Identifizierung der Gefahren
- Identifizieren, was möglicherweise Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen kann.
Schritt 2: Identifizierung der Personen, die verletzt werden könnten, und wie
- Alle jenen identifizieren, die ein Risiko durch Arbeitstätigkeiten tragen, und dabei Produktionsarbeiter, Wartungstechniker, Verwaltungsangestellte, Sicherheitsfachkräfte, Reinigungspersonal, Auslieferungsfahrer, Handelsvertreter, Beschäftigte von Subunternehmen, befristet Beschäftigte, Kunden und sonstige Personen berücksichtigen.
Schritt 3: Auswertung der Risiken und Entscheidung darüber, ob vorhandene Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind oder mehr veranlasst werden muss
- Alle identifizierten Gefahren können nicht sofort beseitigt werden. Deshalb sollte das Ausmaß der entsprechenden Risiken abgeschätzt werden bevor über zu veranlassende Maßnahmen entschieden wird und vor dem Setzen von Prioritäten für die erforderlichen Tätigkeiten.
Eine der einfachsten Methoden ist die Rangfolge von Wahrscheinlichkeit und Schweregrad des Schadens durch das Aufstellen einer Matrix zu bestimmen und für das Risiko einen Wert zu berechnen entsprechend der Formel:
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K05.01.05
Risiko= Wahrscheinlichkeit x Schweregrad von Folgen
Dabei sind die Einteilung von Wahrscheinlichkeit und der Schweregrad der Folgen wie folgt:
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Wahrscheinlichkeit der schädlichen Wirkung
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Einschätzung
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Kategorie
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Erklärung |
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1
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Unwahrscheinlich
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Es wird nicht erwartet, dass das Schadensereignis während des ganzen Berufslebens eines Beschäftigten auftritt (das Ereignis tritt durchschnittlich alle 100-1000 Jahre auf) |
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2
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Möglich
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Das Schadensereignis kann an irgendeinem Zeitpunkt während des Berufslebens eines Beschäftigten auftreten (durchschnittlich alle 10-100 Jahre) |
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3
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Häufig
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Das Schadensereignis kann wiederholt während des Berufslebens eines Beschäftigten auftreten (durchschnittlich alle 1-10 Jahre) |
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Schweregrad der Folgen
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Einschätzung
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Kategorie
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Erklärung
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1
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Geringfügiger Schaden
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Unfälle und Krankheiten verursachen keine länger andauernden Leiden, und evt. ist nur Erste Hilfen erforderlich (z.B. kleine Kratzer, Augenreizungen, zeitweilige Kopf u. a. Schmerzen usw.) |
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2
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Mäßiger Schaden
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Unfälle und Krankheiten verursachen länger andauernde oder periodische Leiden, wie Wunden, Verbrennungen 2. Grades auf einer beschränkten Hautfläche, Allergien, leichte Verletzungen und haben mehr als einen Arbeitsunfähigkeitstag zur Folge. |
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3
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Schwerer Schaden
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Unfälle und Krankheiten verursachen ernste oder dauerhafte Leiden, wie Verbrennungen 2. Grades auf großen Hautflächen, Verbrennungen 3. Grades, Behinderungen, die von mehreren Tagen Arbeitsunfähigkeit bis hin zum Tod führen können |
Dann sieht die Gefährdungsbeurteilungsmatrix so aus:
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Gefährdungsbeurteilungsmatrix
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Wahrscheinlichkeit der Schädigung
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Schweregrad der Folgen
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Geringfügiger Schaden
(1)
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Mäßiger Schaden
(2)
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Schwerwiegender Schaden
(3)
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Unwahrscheinlich (1)
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Niedrig
(1)
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Mittel
(3)
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Möglich
(2)
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Niedrig
(2)
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Mittel
(4)
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Hoch
(6)
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Häufig
(3)
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Mittel
(3)
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Hoch
(6)
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Sehr Hoch
(9)
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Die Risikoeinschätzung ist dann folgendermaßen:
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Risikobewertung
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Einschätzung
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Kategorie
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Erklärung
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1, 2
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Niedrig
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Es gibt keinen Grund zum Handeln, das Risiko ist akzeptabel, aber es ist notwendig, sicherzustellen, dass es auf demselben Niveau bleibt |
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3, 4
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Mittel
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Aktivitäten, um das Risikoniveau zu reduzieren, sind erforderlich und müssen geplant werden. Nach der Umsetzung der Maßnahmen ist eine Neubewertung des Risikos erforderlich |
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6, 9
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Hoch/sehr hoch
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Das Risiko ist unakzeptabel und Maßnahmen, um es zu reduzieren, müssen sofort ergriffen werden. Die arbeitsbezogenen Tätigkeiten sollten nicht vor der Durchführung der erforderlichen Präventionsmaßnahmen wieder beginnen |
Falls eine Gefahr nicht beseitigt werden kann, es ist wichtig, all jene Maßnahmen zu ergreifen, um dass das zugehörige Risiko so gering wie möglich zu halten.
Schritt 4: Aufnahme von Befunden und Präventivmaßen
- Alle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen zusammen mit den gegenwärtigen Präventionsmaßnahmen in einem systematischen, leicht zu befolgenden und leicht zu überprüfenden Verfahren aufgezeichnet werden, z.B. mit Hilfe eines Gefährdungsbeurteilungsformulars, in das die zusätzlichen Präventionsmaßnahmen eingetragen werden müssen.
Schritt 5: Überprüfung und Überarbeitung der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsbeurteilung sollte kein statischer Prozess sein, sie muss zu einem Aktionsplan von Präventionsmaßnahmen führen und muss regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen immer noch wirksam funktionieren. Die Überarbeitung der ausgeführten Gefährdungsbeurteilung ist auch erforderlich, wenn:
- Neue Maschinen eingesetzt werden
- Neue Mitarbeiter mit bestimmte Aufgaben erfüllen müssen
- Neue Prozesse/Tätigkeiten am Arbeitsplatz eingeführt werden
- Neue Substanzen benutzt werden
- Die Arbeitsumgebung sich wesentlich verändert hat
- Die Arbeitsbedingungen sich bedeutend geändert haben
- Es irgendeine andere bedeutsame Änderung gibt
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K05.01.06
Präventionsprioritäten
Die allgemeinen Prinzipien der Prävention, die bei der Entscheidung über Maßnahmen gegen die erkannten Gefahren befolgt werden müssen, sind, in der Reihenfolge ihrer Priorität:
- Das Risiko vermeiden
- Das Risiko abschätzen, das nicht vermieden werden kann
- Die Risiken an der Quelle bekämpfen (kontrollieren)
- Die Arbeit an die beschäftigte Person anpassen
- Sich technischem Fortschritt anpassen
- Gefährliches durch die ungefährliches oder am wenigsten gefährliches ersetzen
- Eine schlüssige, allgemeine Präventionspolitik entwickeln
- Kollektiven Schutzmaßnahmen Vorrang vor der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) geben
- Den Beschäftigten angemessene Anweisungen geben
- Konsultation der Beschäftigten in Arbeitsschutzfragen
- Downloaden der Risikoauswertungs-Vorlage

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K05.01.07
Lärmbeurteilung
Lärm ist jedes "unerwünschte Geräusch".
Gefährdung durch übermäßigen Lärm beschleunigt den normalen Gehörverlust, verursacht Tinnitus (Klingen, Pfeifen, Summen oder Murmeln in den Ohren), der auch zu Schlafstörungen und Stress führen kann, die sich wiederum durch erhöhten Puls oder Blutdruck und eine erhöhte Atemfrequenz äußern kann.
Die folgenden täglichen Lärmäquivalenzwerte (dies ist die mittlere Tagesbelastung für einen 8-stündigen Werktag) werden gegenwärtig von der EU-Lärm-Rahmenrichtlinie vorgeschrieben:
- 87 dB(A) (und 200 Pa): kein Arbeiter darf diesem Lärmpegel oder höher ausgesetzt sein, eine Lärmrisikobeurteilung muss durchgeführt werden und ein Aktionsplan muss aufgestellt werden
- 85 dB(A): weitere Aktivitäten zur Lärmreduzierung müssen unternommen werden, Lärmbereiche müssen gekennzeichnet werden und alle betroffenen Beschäftigten müssen Ohrenschützer tragen
- 80-85 dB(A): Gehörschutzausrüstung muss den Arbeitern zur Verfügung gestellt werden
Alle Maschinenbediener, die Lärmpegeln über 85 dB ausgesetzt sind, müssen an einem präventivmedizinischen Überwachungsprogramm teilnehmen (Vorsorgeuntersuchungen).
Bei der Lärmbeurteilung zu berücksichtigende Faktoren
- Quelle des Lärms (von Anlagen, Maschinen, Personenkommunikation, Verkehr, Bewegung von Produkten, nahe gelegenen Industrieanlagen)
- Lärmreduktionsmaßnahmen (z.B. Auswahl von weniger lauten Maschinen, akustischen Kapselungen, Verwendung von Lärmabsorptionsmaterialien, Planung von Lärmschutzzonen)
- Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitsrotation, Durchsetzung des Verwendung des Gehörschutzes, Anbringen von Warnschildern)
- Ausbildung/Information der Beschäftigten über die Gesundheitswirkungen von Lärm, die Ergebnisse der ausgeführten Lärmuntersuchungen und die richtige Verwendung der gestellten Gehörschutzausrüstung
Schlüsselelemente zur Vermeidung und Reduzierung der Lärmrisiken
- Reduktion der Lärmbildung:
- Umgestaltung von lauten Arbeitsprozessen
- Leise Maschinen und Geräte auswählen
- Einführung von weniger geräuschvollen Arbeitsmethoden
- Regelmäßige Wartung der Maschinerie
- Vibrierende Quellen reduzieren
- Vibrierende Maschinen auf absorbierende Untersetzer stellen
- Metallzahnräder durch Plastikzahnräder oder Riemen ersetzen
- Benutzung von isolierenden Antivibrations¬aufhängungen
- Vibrierende Oberflächen von bewegten Maschinenteilen trennen
- Anbringen von Lärm absorbierenden Dichtungen um Türen und Deckel herum
- Zentrifugal- statt Propellerventilatoren einsetzen
- Verwendung von Ventilatoren mit großem Durchmesser und niedriger Geschwindigkeit
- Verwendung von Lüftungsrohren großen Durchmessers mit Niederdruck
- Rohrleitungen strömungstechnisch optimieren um Turbulenzen zu vermeiden
- Verwendung von rauscharmen Luftdüsen oder pneumatischen Auswerfern
- Reduktion der Lärmübertragung:
- Geräuschvolle Maschinen in akustische Einschlüsse stellen
- Die Oberflächen der akustischen Kapselung mit lärmabsorbierenden Materialien bedecken
- Öffnungen der Anlagen reduzieren
- Absorbierende Dichtungen um Türen, Fenster, Wartungsschächte usw. installieren
- Kontakt des Einschlussgehäuses mit vibrierenden Teilen vermeiden
- Akustische Schutzräume für die Beschäftigten, wie Steuerstände oder Lärmschutzboxen verwenden
- Verwendung Lärm absorbierender Materialien, nahe den Lärmquellen, um Lärmechos von Wänden und Raumdecken zu vermeiden
- Laute Absaugsysteme von den Bedienern weg platzieren, wenn möglich Bereitstellung von Gehörschutzmitteln (wie Ohrenschützer, Ohrenstöpsel, Kanalverschlüsse)
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K05.01.08
Brandschutzbeurteilung
Normalerweise wird die Gefährdungsbeurteilung des Brandschutzes für das Gelände als Ganzes und nicht für kleine Abschnitte durchgeführt, da die Brandschutzsysteme (Feuermelder, Alarmgeber, Sprinkler, Evakuierungsverfahren) für den ganzen Betrieb entworfen sind
Arbeitsbereiche, die bei der Brandschutzbeurteilung nicht übersehen werden sollten, sind:
- Nebengebäude und Anlagen außerhalb des Hauptgebäudes (z.B. Lagerräume, Dampferzeugergebäude)
- Keller, Gruben unterhalb von Anlagen und Engräume (Schächte etc.)
- Höhergelegene Gangways und Bühnen
- Dachbereiche, wo sich Vorrichtungen für den Zugang zwecks Instandhaltung befinden
Während der Feuerbeurteilung zu berücksichtigende Faktoren
- Flucht-/Rettungswege:
- Alle Arbeiter oder Besucher müssen einen sicheren Zugang zu Notausgängen haben
- Nottüren müssen in der Richtung der Fluchtstrecke aufgehen, dürfen nicht abgeschlossen oder festgestellt werden
- Flucht-/Rettungswege müssen eine Notbeleuchtung haben
- Beschilderung für:
- Notausgänge
- Löschmittel
- Die Brandverhütungserfordernisse
- Das Alarmwarnsystem
- Die Brandschutz- oder Sicherheitstüren
- Feuermelder und Alarm
- Löschmittel:
- Tragbare Feuerlöscher
- Feuerdecken
- Schlauchrollen (in Schlauchkabinetten)
- Sprinkleranlagen
- Andere fest eingebaute Löschsysteme
- Evakuierungsverfahren:
- Verhalten bei der Entdeckung eines Brandes
- Reaktion auf den Feueralarm
- Beschreibung der festgelegten Sammelpunkte zeigt
Feuerlöscher
Verschiedene Feuerlöschertypen (die eine unterschiedliche Farbkodierung haben) sind für verschiedene Materialien geeignet:
- Wasser (rot):
- Holz, Papier, Textilien, Stoff (nicht für Elektrobrände oder solche durch leicht entzündliche Flüssigkeiten)
- Schaum (weiß):
- Leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Fett, Benzin, Öl, Benzin, Diesel usw. (Brandklasse B), für Holz, Papier, Textilien, Stoffe (nicht für Elektrobrände) auch geeignet
- Trockenpulver (blau):
- Leicht entzündliche Flüssigkeiten (Brandklasse B) und elektrisch verursachte Brände (Brandklasse C) . für Holz, Papier, Textilien, Stoffe (Klasse A) auch geeignet
- Kohlendioxid (schwarz):
- Leicht entzündliche Flüssigkeiten (Klasse B) und am besten für elektrisch verursachte Brände (Klasse C) (nicht für Papierfeuer)
- Klasse D:
- Entwickelt für leicht entzündliche Metalle (wie Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium) und Anwendung oftmals auf ein betreffendes Metall beschränkt.
- Leichtflüchtige Flüssigkeiten (grün):
- leicht entzündliche Flüssigkeiten und Elektrobrände
- Feuerdecken:
- Leicht entzündliche Flüssigkeiten in Behältern wie tiefen Fettbrätern, Ölkochern, Bratpfannen (Brandklasse F)
Schlüsselelemente zur Vermeidung und Reduzierung der Brandrisiken
- Verringerung von Zündquellen (z.B. Ersatz von Brenner- oder Strahlerheizungen durch Zentralheizungssystemen, streng einzuhaltende Rauchverbote, elektrostatische Spannungsableiter )
- Reduzierung der Menge von gefährlichen, leicht entzündlichen Substanzen auf ein Minimum
- Lagerung von leicht entzündlichen Substanzen und Materialien bei niedrigen Temperaturen
- Verhinderung der Bildung von explosiven Atmosphären (einschließlich entsprechender Lüftung)
- Verminderung der Menge von leicht zugänglichen potentiellen Treibstoffen
- Verminderung von Sauerstoffquellen
- Räumliche Trennung von gefährlichen und leicht entzündlichen Substanzen
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K05.01.09
Beurteilung der manuellen Lastenhandhabung
Manuelle Handhabung von Lasten umfasst eine breite Vielfalt von Tätigkeiten, wie Heben, Absenken, Schieben, Ziehen und Tragen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung der Lastenhandhabung zu berücksichtigende Faktoren
- Natur der Last:
- Gewicht, Größe, Form, Festigkeit der Last
- Hauptlast (einschließlich der Wirkungen des Winds auf große Lasten, der Möglichkeit, dass Lasten mit Hindernissen kollidieren oder schlecht ausbalanciert sind)
- Griffigkeit (ungünstige Griffpositionen können zu Kontrollverlust über die Last führen)
- Instabilität der Last
- Scharfe Kanten, raue, heiße oder kalte Oberflächen
- Arbeitsumgebung:
- Platzbeschränkungen (z.B. eingeschränkte Höhe, niedrige Arbeitsflächen) können zu ungünstigen Körperhaltungen führen
- Unebene, rutschige oder instabile Böden
- Schwankende Arbeitsplätze (z.B. Boote, Züge, die Arbeitsbühnen), Verlust des Gleichgewichts
- Fußboden (z.B. steile Neigungen, Stufen, Leitern), Glätte des Fußboden, Höhenänderungen des Niveaus von Arbeitsoberflächen
- Temperatur und/oder Luftfeuchtigkeitsextreme
- Unzulängliche Belüftung oder Windböen
- Unzureichende Beleuchtung
- Individuelle Eigenschaften:
- Geschlecht, Alter, Erfahrung, Schwangerschaft, Behinderungen, frühere Verletzungen oder Gesundheitsschäden, Kleidung, Schuhwerk
- Aufgabenbezogene Faktoren:
- Das Halten oder das Manipulieren von Lasten mit Abstand zum Körper
- Falsche Körperbewegungen oder -haltungen
- Übermäßiges Heben von Lasten
- Übermäßiges Schieben oder Ziehen
- Arbeitsorganisation:
- Häufige oder lang andauernde physische Anstrengung
- Tempo der von einem Prozess vorgegebenen Arbeit
- Möglichkeiten von Ruhe und Erholung
- Schulung/Unterweisung:
- Art und Häufigkeit von Trainings zu guten Lastenhandhabungstechniken
Schlüsselelemente zur Vermeidung und Reduzierung der Risiken
- Ausschaltung manueller Handhabung:
- Umgestaltung von Prozessen oder Tätigkeiten
- Maschinelle Beförderung, wenn möglich
- Automatisierung oder Mechanisierung:
- Verwendung von mechanischen Handhabungshilfen, wie: mechanische Heber, manuell bediente Hebewerkzeuge, motorbetriebene Hebe- und Förderanlagen, Wagen und Flurförderfahrzeuge
- Lastbezogene Maßnahmen:
- Verringerung der Größe oder des Gewichts der Last
- Verbesserung der Greifbarkeit der Last
- Erhöhung der Stabilität der Last
- Aufgabenbezogene Maßnahmen:
- Verringerung von Heben und Tragen durch Schub-, Zug-, Gleit- oder Rolltechniken
- Den Bedarf an manueller Handhabung bei sitzender Tätigkeit verringern
- Ermöglichen, dass Lasten nahe am Körper gehalten werden können
- Die Beinmuskeln eher als Arme oder Schultern zum Heben einsetzen
- Die Häufigkeit von Hebearbeiten begrenzen
- Ruhepausen anbieten
- Arbeitsrotation innerhalb von Arbeitsteams einführen
- Arbeitsumfeldbezogene Maßnahmen:
- Sichern eines freien Handhabungsplatzes
- Sicherstellung von ebenem und festem Boden
- Vermeidung von starken Höhenunterschieden im Arbeitsbereich
- Installation ausreichender Beleuchtung
- Bereitstellung einer ausreichend beheizten und belüfteten Arbeitsumgebung
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K05.01.10
Beurteilung von Stress bei der Arbeit
Bei der Gefährdungsbeurteilung des arbeitsbedingten Stresses zu berücksichtigende Faktoren
- Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation:
- Klarheit der Rolle und Verantwortungen des Beschäftigten
- Existenz von Rollenkonflikten
- Abwechslung und Arbeitsinteressen
- Entwicklung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten
- Grad der Eigeninitiative
- Erforderliche technische und intellektuelle Fähigkeiten
- Vorhandene Einflussmöglichkeiten auf Arbeitsmethoden und tempo sowie Produktionsverbesserungen
- Verteilung der Arbeit (Pausen, Rotation, Urlaub, Arbeitsausfälle, befristet Beschäftigte)
- Wiederholungen von Aufgaben und Arbeitsgängen
- Bewertung des Arbeiter-Arbeit-Systems:
- Grad der Planung und Kontrolle der individuellen Arbeit durch die Belegschaft
- Vorhandensein eines systematischen Selbstevaluationssystems (Bewertungssystems)
- Beteiligung der Belegschaft am Evaluationssystem
- Beziehungen:
- Unternehmenskultur und soziales Klima (Kooperation, verständnisvoller Umgang, gegenseitige Achtung)
- Konfliktmanagement - Unterstützung bei der Problemlösung (Hierarchie, Kollegen)
- Kommunikationsniveau mit Kollegen, Management und Außenstellen
- Qualität der Kommunikation (Freiheit, während der Arbeit über jedes Thema zu kommunizieren, verfügbare Medien (Telefon, E-Mail, usw.)
- Verfügbarkeit von Sozialeinrichtungen (z.B. Cafeteria, Kantine)
- Zeitmanagement:
- Über- und Unterforderung
- Arbeitszeiten (Überstunden, Urlaub, Pausen)
- Krankheit und Arbeitsausfälle (und Unternehmenspolitik hierzu)
- Nachtarbeit
- Ungewöhnliche Arbeitszeiten/Schichten
- Berufliche Ungewissheit:
- Berufliche Entwicklung und Perspektiven für die Zukunft
- Berufliche Förderung und Entwicklung
- Arbeitsvertrag und Gehalt
- Achtung persönlicher Integrität:
- Belästigung (sexuell und moralisch/persönlich)
- Gewalttätigkeit (physisch und psychisch)
- Intoleranz ( Rassismus, Religion )
- Mobbing, Isolation, unterschiedene Behandlung
- Allgemeine Arbeitsumgebung:
- Werkzeuge, Geräte, Arbeitsplätze und Arbeitsflächen
- Beleuchtung und Lüftung
- Lärm und Vibrationen
- Manuelle Lastenhandhabung
- Gefährdung durch Chemikalien und biologische Gefahrenquellen
- Hohe oder niedrige Temperatur und Luftfeuchtigkeit
- Beziehung zwischen Arbeits- und Privatleben
Fortbildung und Unterstützung:
- Angebote für Arbeitsanfänger und Subunternehmensmitarbeiter
- Angebote von Trainings für Personal, deren Arbeit sich verändert hat
- Angebote von sozialer Unterstützung, Feedback und Förderung
Schlüsselelemente zur Vermeiden und Verringerung von Arbeitsstress
- Leitungs- und Kommunikationsmaßnahmen:
- Klarheit der Unternehmensziele
- Klarheit der individuellen Rollen und Aufgaben
- Offenheit der belegschaftsrelevanten Prozesse
- Angebot ausreichender Managementunterstützung für die Einzelnen und Teams
- Übereinstimmung von Verantwortung und Kontrolle über die Arbeit
- Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Prozesse, Arbeitsbedingungen und -umgebung
- Durchführung und Erfolg der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsorganisation:
- Adaptation der Arbeit an den Einzelnen
- Vermeidung sich wiederholender und eintöniger Arbeit
- Anpassung der Arbeitszeiten an die Bedürfnisse des Einzelnen, wenn möglich
- Fortbildung und Unterstützung:
- Training von Vorgesetzten und Beschäftigten, um die Wahrnehmung und das Verständnis für Stress, seine möglichen Ursachen und den Umgang mit ihm zu erhöhen
- Bereitstellung von wichtigen Informationen und Konsultation von Arbeitnehmern und ihren Vertretern in angemessener Zeit gemäß EU- und nationaler Gesetzgebung, gemeinsamen Vereinbarungen und Praktiken
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K05.02
Teil B - Gefährdungsbeurteilungshilfe im Landtransportsektor
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K05.02.01
Tabelle: Mechanische Gefahren
- Downloaden der Tabelle: Mechanische Gefahren

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K05.02.02
Tabelle: Elektrische Gefahren
- Downloaden der Tabelle: Elektrische Gefahren

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K05.02.03
Tabelle: Gefährliche Substanzen/Gefahrstoffe
- Downloaden der Tabelle: Gefährliche Substanzen/Gefahrstoffe

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K05.02.04
Tabelle: Biologische Gefahren, Feuer, Explosion und thermische Risikofaktoren
- Downloaden der Tabelle: Biologische Gefahren, Feuer, Explosion und thermische Risikofaktoren

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K05.02.05
Tabelle: Risikofaktoren mit vielfältigen physischen Wirkungen
- Downloaden der Tabelle: Risikofaktoren mit vielfältigen physischen Wirkungen

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K05.02.06
Tabelle: Risikofaktoren der Arbeitsumgebung
- Downloaden der Tabelle: Risikofaktoren der Arbeitsumgebung

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K05.02.07
Tabelle: Physische Belastungen, Arbeitsschwierigkeiten, Bewusstsein und Anpassungsfähigkeit
- Downloaden der Tabelle: Physische Belastungen, Arbeitsschwierigkeiten, Bewusstsein und Anpassungsfähigkeit

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K05.02.08
Tabelle: Psychische Belastungen
- Downloaden der Tabelle: Psychische Belastungen

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K05.02.09
Tabelle: Planung und andere Gefahren
- Downloaden der Tabelle: Planung und andere Gefahren

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