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* Der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ hat sich in der deutschen Arbeitsschutzgesetzgebung und -literatur für die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz von 1996)“ inzwischen weitgehend durchgesetzt. Es werden jedoch teilweise noch andere Begriffe, wie „Arbeitsplatzbeurteilung“, „Arbeitsplatzanalyse“ oder „Risikobeurteilung“ für den gleichen Sachverhalt verwendet.
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