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Einführung
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M05.02
M05.03
M05.04
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M05.12



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Modul 05
TRAININGSMATERIAL
FÜR DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM LANDTRANSPORTSEKTOR

Gefährliche Substanzen


Kurzbeschreibung des Kapitels

In diesem Kapitel werden typische gefährliche Substanzen, denen ein Fahrer einer Transportfirma ausgesetzt ist, vorgestellt und untersucht.

Die Ziele dieses Kapitels:

  • Die Bestimmung von gefährlichen Substanzen aufzeigen;
  • Die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hervorheben;
  • Die Merkmale typischer gefährlicher Substanzen, denen ein Fahrer einer Transportfirma ausgesetzt ist, zu unterscheiden;
  • Beispiele geben und erklären wie die Gefährdungen sich äußern bzw. zeigen;
  • Empfehlungen zum Thema Arbeitssicherheitsmaßnahmen geben.

Das Material das in diesem Kapitel vorgestellt wird, soll Angestellten, Arbeitgebern und Firmeninhabern bei der Identifikation von Gefährdungsfaktoren, Prävention und Sicherheitsmaßnahmen helfen und dahingehende Empfehlungen aussprechen.




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M05.04.01

Bestimmung von gefährlichen Substanzen

Gefährliche chemische Substanzen und Präparate werden auf der Basis physischer und chemischer Eigenschaften bestimmt und in folgende Kategorien unterteilt:

  • Explosiv;
  • Oxydierend;
  • Leicht entflammbar;
  • Entflammbar;
  • Brennbar.

Gefährliche Substanzen können außerdem anhand Ihrer Gefährlichkeit für den Menschen und die Umwelt unterteilt werden:

  • Hochgiftig;
  • Giftig;
  • Schädlich;
  • Ätzend;
  • Reizend;
  • Sensibilisierend;
  • Krebserregend;
  • Mutagen;
  • Umweltschädigend;
  • Schädigt die Ozonschicht.

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M05.04.02

Kennzeichnung von gefährlichen Substanzen

Behälter mit gefährlichen Substanzen tragen die folgenden Kennzeichen:

Hochgiftig oder Giftig
Ätzend (beißend)
Umweltschädigend
Explosiv
Entflammbar oder Leicht Entflammbar
Reizend oder Schädlich
Oxydierend

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M05.04.03

Haupteinflussfaktoren auf die menschliche Gesundheit

Die folgenden Faktoren können in Bezug auf chemische Substanzen negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben:

  • Schädlichkeit von chemischen Substanzen aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften;
  • Anzahl von schädlichen Substanzen in der Umgebungsluft welche eingeatmet werden oder auf die Haut oder in die Augen gelangen können;
  • Staubigkeit und Verdampfbarkeit von schädlichen chemischen Substanzen.

Gefahr für Menschen ergibt sich wenn:

  • Schädliche Substanzen inhaliert werden oder mit der Haut in Kontakt kommen;
  • Die Haut oder Schleimhäute direkten Kontakt mit der schädlichen Substanz erhalten;
  • Durch Unfälle (Feuer, Explosionen) können schädliche Substanzen freigesetzt werden.

Schädliche chemische Substanzen können verschiedene negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Einige verursachen Krebs; andere haben negative Auswirkungen auf die Zeugungsfähigkeit oder rufen Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind hervor. Andere Substanzen können die Gehirnaktivität, Nervensystem, Sicht, Lunge beeinflussen oder rufen Asthma oder Hautkrankheiten hervor. Sowohl Kurzzeitkontakt als auch Langzeitkontakt von schädlichen Substanzen im menschlichen Körper können Gesundheitsschädlich sein.

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M05.04.04

Gas, Sicherheitsmaßnahmen

Bei der Beurteilung dieses Gefährdungsfaktors sollte das folgende inspiziert und identifiziert werden:

  • Wird der Inhalation von giftigen Gasen (z.B. Ruß) vorgebeugt?
  • Werden feste Stoffe (z.B. Dieselreste) freigesetzt?
  • Wird der negative Einfluss von Rauch in der Fahrerkabine unterbunden?
  • Werden schädliche Substanzen von der Innenausstattung der neuen Fahrzeugkabine entfernt?
  • Werden schädliche Substanzen sicher transportiert (z.B. Vorratsbehälter oder Gaszylinder)?
  • Sind die Hecktüren (eines Kasten-LKW) während der Fahrt immer geschlossen?

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Rußvergiftungen, resultierend aus unvollständigem Verbrennen von Benzin, Kerosin, Öl, Propan, Kohle oder Holz, greift zuallererst das Zentrale Nervensystem an. Erste Symptome einer Rußvergiftung können Kopfschmerz, Müdigkeit, Schwindelgefühl, Trägheit oder Brechreiz sein. Durch übermäßigen oder erhöhten Aufenthalt in rußhaltiger Luft können sich die Symptome verschlimmern und Brechen, Verwirrung und ein Zusammenbruch mit Bewusstlosigkeit und Muskelschwäche kann die Folge sein. Das Gesicht läuft rot an, die Person wird bewusstlos und erstickt schließlich.

Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen werden empfohlen um die Auswirkungen durch Gas zu vermeiden:

  • Verfassen Sie Dienstanweisungen;
  • Vermeiden Sie das Eindringen von giftigen Gasen (z.B. Sensorbetriebene Ventile);
  • Installieren Sie Rußfilter, mechanische Sperren und Schalter in der Luftzirkulation;
  • Reglementieren Sie das Rauchen in den Fahrzeugkabinen;
  • Installieren Sie sachgemäßes Transportgerät oder Hilfsmittel;
  • Statten Sie den Fahrer mit Transportdokumenten aus;
  • Fahren Sie mit geschlossener Ladebordwand;
  • Benutzen Sie Schutzausrüstung.

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M05.04.05

Dampf, Sicherheitsmaßnahmen

Bei der Beurteilung dieses Gefährdungsfaktors sollte das folgende inspiziert und identifiziert werden:

  • Wird dem Inhalieren von giftigem Rauch vorgebeugt?
  • Wird der Bildung von Dampf aus Kühlmitteln, Treibstoffen oder Waschflüssigkeiten vorgebeugt?
  • Werden schädliche Substanzen von der Innenausstattung der neuen Fahrzeugkabine entfernt?
  • Werden schädliche Substanzen sicher transportiert?
  • Sind die Hecktüren (eines Kasten-LKW) während der Fahrt immer geschlossen?

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Bereits geringe Mengen von Treibstoffdämpfen können die Augen und die Atemwege reizen und Trägheit und Schwindelgefühle hervorrufen.

Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen werden empfohlen um die Auswirkungen durch Dampf zu vermeiden:

  • Erkennen von schädlichen Substanzen;
  • Saugen Sie den Dampf dort ab, wo er entsteht;
  • Bereiten Sie Dienstanweisungen vor;
  • Installieren Sie Rußfilter, mechanische Sperren und Schalter in der Luftzirkulation;
  • Statten Sie den Fahrer mit Transportdokumenten aus;
  • Installieren Sie sachgemäßes Transportgerät oder Hilfsmittel;
  • Fahren Sie mit geschlossener Ladebordwand;
  • Schützen Sie Ihre Atemwege und Haut mit Schutzausrüstung:

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M05.04.06

Aerosole, Flüssigkeiten, Sicherheitsmaßnahmen

Bei der Beurteilung dieses Gefährdungsfaktors sollte das folgende inspiziert und identifiziert werden:

  • Wird der Inhalation von giftigen Aerosolen vorgebeugt?
  • Wird dem Ausstoß von Abgasen vorgebeugt?
  • Werden Säuren und Laugen in bruchsicheren Containern aufbewahrt?
  • Ist das sichere beladen von Batterien gewährleistet?
  • Wird dem Hautkontakt mit Treibstoff, Waschflüssigkeiten oder Batteriesäure vorgebeugt?
  • Werden schädliche Substanzen sicher transportiert?
  • Sind die Hecktüren (eines Kasten-LKW) während der Fahrt immer geschlossen?

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Säuren und Laugen verursachen chemische Verbrennungen. Kontakt mit Flüssigtreibstoffen reizt die Haut und die Augen.

Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen werden empfohlen um die Auswirkungen durch Aerosole und Flüssigkeiten zu vermeiden:

  • Bereiten Sie Arbeitsanweisungen vor;
  • Installieren Sie Feststofffilter in der Luftzirkulation/Klimaanlage von Fahrzeugen;
  • Installieren Sie sachgemäßes Transportgerät oder Hilfsmittel;
  • Statten Sie den Fahrer mit Transportdokumenten aus;
  • Fahren Sie mit geschlossener Ladebordwand;
  • Benutzen Sie geeignete Schutzkleidung und Augenduschen;

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M05.04.07

Schutzausrüstung

M05.04.07.01

Arten der Schutzausrüstung

Schutzausrüstung ist die letzte Barriere zwischen der schädlichen Substanz und dem Angestellten. Schutzausrüstung wird in folgenden Fällen benutzt:

  • Wenn kollektive oder organisatorische Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen der technisch ineffizient sind.
  • Wenn angemessene kollektive und organisatorische Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Tat umgesetzt werden können, dient die Schutzausrüstung als temporäre Lösung.
  • In Einzelfällen in denen die Realisierung von permanenten Sicherheitsmaßnahmen nicht durchführbar ist, muss die Schutzausrüstung denselben Grad an Sicherheit liefern wir die Sicherheitsmaßnahme es tun würde.
  • In Notfall- oder Rettungssituationen.

Arten von Schutzausrüstung:

  • Ausrüstung die die Atemwege schützt (Filtermasken, Halbmasken, Vollgesichtsmasken, geschlossene Atemschutzmasken) ;
  • Ausrüstung die die Augen schützt (Gesichtsmasken, Schweißerbrillen, Sicherheitsbrillen);
  • Ausrüstung die die Haut schützt (Handschuhe, Chemikalienbeständige Anzüge oder Schutzanzüge)

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M05.04.07.02

Schutzkleidung

Gefährliche Substanzen stellen eine unwillkürliche Entflamm- oder Explosionsgefährdung dar, aus diesem Grund sollte Schutzkleidung getragen werden um das Risiko eines Entflammens oder einer Explosion, hervorgerufen durch Zündfunken (Lichtbögen, statische Entladung oder elektrischer Schlag), zu vermeiden. In solchen Fällen ist eine spezielle Kleidung (elektrostatisch entladend) erforderlich. Diese Kleidung schützt vor statischen Blitzen, welche spontane Entflammung oder Explosion hervorrufen können.

Nichtsdestotrotz sollte erwähnt werden, das Antistatische Kleidung keinen vollen Schutz gewährt, wenn reguläre Kleidung, z.B. Mäntel oder Westen etc., darüber getragen werden. Die Art der Kleidung, die man darunter trägt, ist nicht besonders wichtig. Dennoch gibt es eine zwingende Anforderung: Die Antistatische Kleidung sollte im Nacken und an den Handgelenken vollen Hautkontakt haben. Schwer entflammbare Kleidung (kurzzeitig) ist erforderlich bei der Arbeit in Umgebungen mit potentiell gefährlichen Substanzen.

Dennoch muss angemerkt werden, dass nicht nur die Stoffe sondern auch die Modelle wichtig für diese Art von Kleidung sind. Wenn die Kleidung nicht den Anforderungen dieser Kategorie von Schutzkleidung entspricht, wird die Kleidung nicht vor potenziellen Gefährdungen schützen.

  • Anti-statische Kleidung sollte ein CE-Symbol tragen und ein Zeichen mit der jeweiligen EN-Nummer:
    • LST EN 1149-1

  • Flammenhemmende Kleidung sollte ein CE-Symbol tragen und ein Zeichen mit der jeweiligen EN-Nummer:
    • LST EN 531 A oder mindestens eine der vier: B1, C1, D1, E1
      LST EN 470-1

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M05.04.08

Beförderung von Gefahrgut

Die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße wird im “Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (ADR) geregelt, welches 1957 in Genf unterzeichnet wurde. Zurzeit sind 40 Staaten Teil dieses Abkommens.

Im Allgemeinen sind Gefahrgut Güter, die Menschen, Umwelt oder Eigentum schädigen können.

Der Spediteur sollte sicherstellen, das der Fahrer der Gefahrgut transportiert eine Bescheinigung besitzt, die aussagt, das er die nötigen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, welche laut ADR nötig sind. Er (der Spediteur) ist verantwortlich das passende Fahrzeug und die passende Ausrüstung zu wählen, die nötig sind um Gefahrgut zu transportieren und sollten den Fahrer mit Informationen über die Fahrtroute ausstatten. Der Fahrer sollte überprüfen, ob der Absender der Güter alle Dokumente bereitgestellt hat, nämlich Versandpapiere, Lieferantenerklärung und geschriebene Anweisungen (oder internationale Anweisung im Falle eines Internationalen Transports). Der Spediteur ist ebenfalls für die Fahrzeugkennzeichnung, Sicherheit der Ausrüstung und Konstruktion und Überprüfung der Verpackung verantwortlich.

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M05.04.09

Kennzeichnung von Fahrzeugen die Gefahrgut transportieren

Fahrzeuge werden gekennzeichnet mit:

  • – Orangefarbenen Platten
  • – Orangefarbenen Platten mit Nummern
  • – Große Gefahrenwarnhinweisen in Rautenform
  • – Andere Gefahrenwarnzeichen

Orangefarbene Platten und deren Befestigung:

  • – Orangefarben
  • – Reflektierend
  • – Größe mindestens 40x30 cm (kann reduziert werden auf 30x12 cm)
  • – Schwarz umrandet, Randbreite bis zu 15 mm
  • – Befestigt am vorderen und am hinteren Ende des Transportfahrzeugs




Orangefarbene Platte mit Nummern:

  • – Orangefarben
  • – Reflektierend
  • – Größe mindestens 40x30 cm
  • – Schwarz umrandet, Randbreite bis zu 15 mm
  • – Schwarze Zahlen, 10 cm hoch
  • – Die Schadstoffidentifikationsnummer steht oben auf der Platte
  • – Die vorschriftsmäßige UN-Nummer steht unten auf der Platte
  • – Die Schadstoffidentifikationsnummer und die UN-Nummer müssen nach 15 Minuten im Feuer immer noch lesbar sein.
  • – Befestigt auf beiden Seiten von Tankfahrzeugen oder Transporteinheiten die einen oder mehrere Anhänger mit Gefahrgut transportieren; auf beiden Seiten jedes Tanks der gefährliche Feststoffe enthält; außerdem können Sie jeweils an der Front und am Heck der Transporteinheit befestigt werden.




Die Schadstoffidentifikationsnummer besteht aus 2 oder 3 Ziffern. Im Allgemeinen weisen die Ziffern auf die folgenden Gefahren hin:

  • 2 Ausstoßen von Gas aufgrund von Druck oder chemischer Reaktion
  • 3 Entflammbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen oder Selbsterhitzende Flüssigkeiten
  • 4 Entflammbarkeit von Feststoffen oder Selbsterhitzende Feststoffe
  • 5 Oxidationseffekt (Feuerverstärkend)
  • 6 Giftstoff oder Infektionsrisiko
  • 7 Radioaktivität
  • 8 Ätzend
  • 9 Risiko von spontanen gewaltsamen Reaktionen (das beinhaltet das potentielle Gefährdungsrisiko, der Natur der Sache folgend, einer Explosion, Auflösung und Polymerisationsreaktion und dem beachtlichen Ausstoß von Hitze oder Flammen und/oder giftigen Gasen).
Eine Verdopplung der Zahl zeigt eine Intensivierung dieser bestimmten Schädigung an.

Wenn der Schaden auf eine Substanz zurückzuführen ist, folgt der Zahl eine Null.

Wenn der Schadstoffidentifikationsnummer ein “X” vorsteht, bedeutet das, dass diese Substanz gefährlich auf Wasser reagiert. Bei solchen Substanzen darf Wasser nur mit der Zustimmung von Experten benutzt werden.

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Musterkennzeichen

KLASSE 1 Gefährdung
Explosive Substanzen oder Gegenstände

(No. 1)
Divisions 1.1, 1.2 and 1.3
(No. 1.4)
Division 1.4
(No. 1.5)
Division 1.5
(No. 1.6)
Division 1.6
KLASSE 2 Gefährdung
Gas

(No. 2.1)
Flammable gases
(No. 2.2)
Non-flammable, non-toxic gases
(No. 2.3)
Toxic gases
KLASSE 3 Gefährdung
(No. 3)
KLASSE 4.1 Gefährdung
(No. 4.1)
KLASSE 4.2 Gefährdung
(No. 4.2)
KLASSE 4.3 Gefährdung
(No. 4.3)
KLASSE 5.1 Gefährdung
(No. 5.1)
KLASSE 5.2 Gefährdung
(No. 5.2)
KLASSE 6.1 Gefährdung
Giftige Substanzen

(Nr. 6.1)
KLASSE 6.1 Gefährdung
Infektiöse Substanzen

(Nr. 6.2)
KLASSE 7 Gefährdung
Radioaktives Material

(Nr. 7A)Category I-White
(Nr. 7B)Category II-Yellow
(Nr. 7C)Category III-Yellow
(Nr. 7D)
(Nr. 7E)Class 7 fissile material
KLASSE 8 Gefährdung
Ätzende Substanzen

(Nr. 8)
KLASSE 9 Gefährdung
Diverse gefährliche Substanzen und Güter

(Nr. 9)


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TRIA Project ::: Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Abschätzung von Risiken am Arbeitsplatz