M06.06.01
Kurzbeschreibung
Das Material, das nun folgt, ist Zusatzmaterial zu den im Einführungsmodul gelieferten Informationen.
Im Falle von Gefährdung durch übermäßigen Lärm müssen die Lärmpegel reduziert oder kontrolliert werden, oder für ArbeiterInnen bereitgestellter Gehörschutz muss verwendet werden.
ArbeiterInnen in Fahrzeugreparaturwerkstätten sind übermäßigem Lärm bei verschiedenen Arbeiten ausgesetzt. Zum Beispiel:
- ArbeiterInnen, die Pressluftsägen und -meißel benutzen, können Lärmpegeln von 107 dB ausgesetzt sein, während die Pegel von Schleif- und Poliermaschinen bis zu 97 dB betragen
- Lärmpegel beim Blech Hämmern und anderen Reparaturarbeiten, die Handwerkzeuge benötigen, sind verschieden, aber im Allgemeinen sehr hoch
- Lärm bei der Arbeit mit Walzblech beträgt oft etwa 93 dB, während Schweißen und Schneidbrennen ebenfals laute Arbeitsvorgänge sind
- Beim Farbspritzen ist Lärm von bis zu 93 dB gemessen worden
- Viele Karosseriearbeiten setzten Beschäftigte und andere Personen einem Lärm von mehr als 85 dB aus
- Das Entfernen von Blechen mit Hilfe einer Pressluftsäge kann schon bei einer Dauer von sechs Minute bewirken, dass die tägliche persönliche Gesamtlärmbelastung des Benutzers 85 dB übersteigt
- 45 Minuten eine Schleifmaschine zu benutzen kann für den/die ArbeiterIn eine tägliche persönliche Lärmbelastung von mehr als 90 dB bedeuten
Der Lärmgrenzwert (von 85 und 87 dB) wird wahrscheinlich überschritten, wenn Karosseriearbeiten eine regelmäßige tägliche Arbeitstätigkeit sind, und, wo pneumatische Werkzeuge, wenn auch nur kurzzeitig, benutzt werden.
Sicherheitsmaßnahmen
Die Senkung der Lärmbelastung mit anderen Mitteln als der Bereitstellung von Gehörschutz ist besser, wenn dies praktikabel ist. Deshalb müssen Arbeitgeber:
- Leise Maschinen und Ausrüstung auswählen, indem sie von den Lieferanten Informationen über Lärmpegel an den Bedienplätzen verlangen
- Schalldämpfer verwenden, zum Beispiel an pneumatischen Absaugungen
- Die Karosseriewerkstatt in einem separaten Raum unterbringen oder die Raumdecken bei entsprechender Höhe mit lärmabsorbierendem Material isolieren.
- Schallisolationen an Arbeitsplätzen installieren
- Die Dauer der Lärmbelastung durch Arbeitsrotation reduzieren
- Lärmarbeitsplätze mit "Gehörschutzzone" Warnzeichen kennzeichnen.
- Die Benutzung von Gehörschutz innerhalb der "Gehörschutzzonen" durchsetzen
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