Modul 07
TRAININGSMATERIAL
FÜR DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG BEI ARBEITEN IM STRASSENBEREICH

Allgemeine Einführung in das Modul

    • 01.01 - Einführung
    • 01.02 - Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definitionen
    • 01.03 - Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen
    • 01.04 - Pflichten und Verantwortlichkeiten
    • 01.05 - Prävention in der Praxis


M07.01.01

Einführung

In diesem Kapitel werden einige Konzepte und Methoden der Verhütung von Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Erkrankungen vorgestellt.

Ziel dieses Kapitels ist es, ein allgemeines Verständnis der Begriffe Berufskrankheit, Arbeitsunfall und arbeitsbedingte Erkrankung zu erreichen. Im Kapitel wird außerdem die jeweilige Verantwortung von Arbeitgebern und Beschäftigten im Arbeitsschutz dargestellt.

Ein weiteres Ziel dieses Kapitels ist es, in die für die Gefährdungsbeurteilung und Unfallanalyse zu Verfügung stehenden Methoden einzuführen, mit einem gleichzeitigen Blick auf die Prävention von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Dieses Kapitel gibt lediglich einen Überblick, während die folgenden Kapitel, die Kapitel 2 bis 5, detailliertere Beschreibungen der Risiken von Straßen- und Rettungsarbeiten liefern. Diese Kapitel beleuchten genauer, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern. Schwere Unfälle, die besonders durch Fahrzeuge verursacht werden können, sind das Hauptproblem bei Arbeiten im Straßenbereich.

Hochbauprojekte in Verbindung mit Straßenarbeiten implizieren auch eine Anzahl von anderen Gefahren wie Verletzungen durch Hebeeinrichtungen, Vergiftungen durch Inhalation von gefährlichen Substanzen, Kauterisation/Korrosion, Verbrennungen und Verschleißerscheinungen durch langfristige Fehlbelastungen. Diese Gefahren sind nicht in dieses Modul einbezogen worden. Stattdessen verweisen wir auf die Module, die sich direkt mit dieser Art von Arbeiten befassen, wie Modul 2 für den Bausektor.

Die Vorschriften für Verkehrsregelung und Markierungen bei Straßenarbeiten beziehen sich auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), Umsetzungsverordnungen und entsprechende Richtlinien.

M07.01.02

Arbeitsbedingte Erkrankungen - Definitionen

„Arbeitsbedingte Erkrankung“ ist ein allgemeiner Ausdruck, der sich sowohl auf bei der Arbeit zugezogene Verletzungen, wie auch auf Krankheiten bezieht, die mit dem Arbeitsumfeld direkt in Verbindung stehen.

Der Begriff „Arbeitsunfall“ bezeichnet einen plötzlichen, unerwarteten Unfall, der eine Verletzung verursacht. Der Unfall muss bei der Arbeit passieren und körperliche Verletzungen verursachen, z.B. der Absturz von einem Dach. Es ist unwichtig, welcher Art die Arbeit ist und wie die Verletzungen verursacht werden.

Eine „Berufskrankheit“ bezeichnet eine Krankheit, die sich nach langfristigen Einwirkungen einer bestimmten Arbeit oder von Arbeitsbedingungen ergeben hat, z.B. Krebs, der durch Arbeiten mit Asbest verursacht wurde.

In bestimmten Fällen ist es schwierig eine scharfe Trennung zwischen den Begriffen Unfall und Berufskrankheit vorzunehmen.

Beispiele

  • Ein Verkehrsunfall, bei dem die verletzte Person bei der Arbeit ist, ist ein Arbeitsunfall
  • Ein von einer Explosion verursachter Gehörschaden ist ein Arbeitsunfall, während eine Hörschädigung, die sich aus langfristiger Arbeit in einer lärmbelasteten Umgebung ergeben hat, eine Berufskrankheit darstellt
  • Eine Rückenverletzung als Folge eines Absturzes ist ein Unfall, während eine durch langfristige Arbeit in falscher Körperhaltung verursachte Rückenschädigung eine Berufskrankheit ist

M07.01.03

Verhütung von Arbeitserkrankungen

Im Allgemeinen können beide, Unfälle und Berufskrankheiten, durch die Förderung von positiven, schutzzielorientierten Einstellungen zur Arbeitsumgebung verhindert werden. Wenn ein Unfall oder eine Berufskrankheit aufgetreten ist, ist es wichtig, daraus zu lernen, damit zukünftig ähnliche Erkrankungen vermieden werden können. Dies geschieht am ehesten wenn das Unternehmen systematisch die Unfälle und Berufskrankheiten untersucht und analysiert, die aufgetreten sind.

Wenn ein Unfall passiert ist, fühlt sich die verletzte Person oft dafür schuldig. Noch häufiger machen andere den Geschädigten für den Unfall verantwortlich. Viele Leute sind mit diesen Schlussfolgerungen zufrieden und ergreifen dann keine weiteren Maßnahmen.

Wenn Sie jedoch die Arbeitssicherheit fördern wollen, müssen Sie eine andere Einstellung haben. Sie müssen die Ursachen für den Unfall suchen und die Arbeitsbedingungen finden, die geändert werden müssen. Sie müssen die Bedingungen betrachten, die das Verhalten der Beschäftigten beeinflussen, sowie die Art, in der ihre Arbeit organisiert ist, einschließlich technischer Ausstattungen, Arbeitsverfahren usw.

Bitte merken Sie sich, dass der Zweck, die Ursachen für Verletzungen und Erkrankungen zu analysieren, nicht ist, die schuldigen oder verantwortlichen Parteien zu finden, sondern die Bedingungen zu finden und zu verändern, die die Unfälle oder Berufskrankheiten verursachen!

Das folgende Drei Punkte -Modell ist für die Verhütung von Berufsunfällen geeignet.

Das Sammeln der Fakten

  • Sammeln Sie Informationen über Vorfälle in Zusammenhang mit dem Unfall
  • Machen Sie möglichst Fotos oder erstellen Sie Skizzen
  • Tun Sie dies so schnell wie möglich nach dem Unfall

Den Unfall klären

  • Führen Sie eine schrittweise Analyse der Ereignisse durch, die zum Unfall führten
  • Die Analyse soll einzig auf den zuvor gesammelten Fakten basieren

Sichere Lösungen finden, die präventiv wirken

  • Gehen Sie jeden Schritt der Analyse durch, um mögliche Präventionsmaßnahmen zu finden
  • Stellen Sie eine Liste von Präventionsmaßnahmen auf und entscheiden Sie, was sofort umgesetzt werden muss und was später erledigt werden kann
  • Vereinbaren Sie Umsetzungstermine und bestimmen Sie Verantwortliche für die Umsetzung der Maßnahmen.

M07.01.04

Pflichten und Verantwortlichkeiten

Als generelle Hauptregel ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Deshalb ist es auch die Pflicht des Arbeitgebers, eine aktive Rolle bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzunehmen.

Der Arbeitgeber trägt jedoch keine alleinige Verantwortung. Auch Manager und Führungspersonal auf den verschiedenen Ebenen, die Beschäftigten und Lieferanten von Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitshilfen tragen ihren Anteil an der Verantwortung.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

  • Die Arbeit – einschließlich der Arbeit mit Maschinen, technischen Arbeitsmitteln, Chemikalien, anderen Substanzen und Ausrüstungen - muss in vollständiger Übereinstimmung mit Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen geplant und ausgeführt werden
  • Der Arbeitsplatz muss sicher in Bezug auf Belüftung, Kälte und Zug, Gefahren von Zusammenstößen oder Zusammenbruch usw. eingerichtet werden.
  • Die Beschäftigten sollten die notwendige Ausbildung und Unterweisung haben, um auf eine sichere Art arbeiten zu können
  • Es sollte überwacht werden, ob die Arbeit entsprechend den angegebenen Anweisungen durchgeführt wird

Manager und Vorgesetzte treten als die Vertreter des Arbeitgebers auf und haben - jeweils auf ihrer Entscheidungsebene – dieselbe Verantwortung wie der Arbeitgeber.

Die Verantwortung der Beschäftigten

  • Sie müssen helfen, die Arbeitsbedingungen in vollständiger Übereinstimmung mit Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zu halten
  • Sie müssen die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwenden
  • Sie müssen Fehler und Defekte dem Vorgesetzten melden, wenn sie sie nicht sofort reparieren können

    Lieferanten
  • Maschinen müssen mit der notwendigen Schutzausrüstung und einfachen, verständlichen Anweisungen ausgeliefert werden
  • Gerüste müssen für die Arbeiten, für die sie beschafft worden sind, geeignet sein, und sie sollten auf eine sichere Weise entsprechend den Bestimmungen errichtet werden

Weiterhin sind auch der Bauunternehmer und die Planer dafür mitverantwortlich, dass die Arbeit möglichst optimal bezüglich des Arbeitsschutzes durchgeführt wird

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Prävention in der Praxis

Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der besten Werkzeuge, um den Arbeitsschutz und die Prävention von Arbeitserkrankungen zu systematisieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss die ganze Arbeitsumgebung des Unternehmens oder der Baustelle umfassen, d.h. die Analyse sollte als Minimum umfassen:

  • Physikalische Einwirkungen (z.B. Licht, Lärm, Kälte und Zug)
  • Chemische Einwirkungen
  • Biologische Einwirkungen (z.B. Infektionsrisiken)
  • Ergonomische Belastungen (z.B. Arbeitshaltungen und schweres Heben)
  • Psychische Einwirkungen (Arbeitszufriedenheit)
  • Unfallrisiken

Die Arbeitsplatzbeurteilung muss überarbeitet werden, wenn es Änderungen in der Arbeitsumgebung gibt, z.B. wenn neue Arbeitsverfahren oder neue Maschinen eingeführt werden oder wenn neue Risiken oder Gefahren auftreten, die noch nicht in Betracht gezogen worden sind. Dies kann notwendig sein, wenn es einen Unfall oder einen Beinaheunfall gegeben hat.

Auf einer Baustelle ändern sich die Arbeitsplatzbedingungen täglich oder sogar von Stunde zu Stunde. Als Folge besteht die Notwendigkeit guter Planung und Koordination wie auch Kooperation zwischen den verschiedenen Untervertragsnehmern und dem Generalunternehmer, damit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.



TRIA Project ::: Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Abschätzung von Risiken am Arbeitsplatz