RISIKOBASIERTER KONTROLLPLAN
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RISIKOBASIERTER KONTROLLPLAN
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| RISIKOLEVEL |
MASSNAHMEN UND ZEITPLAN
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| TRIVIAL |
Keine Maßnahme ist erforderlich, und keine dokumentarischen Aufzeichnungen müssen aufgehoben werden |
| TOLERABEL |
Keine zusätzlichen Kontrollen sind erforderlich. Die Überlegung kann in Richtung einer kostenwirksameren Lösung oder Verbesserung erfolgen, die keine zusätzlichen Belastungen bedeutet. Überwachung muss geschehen, so dass sicherstellt ist, dass Kontrollen durchgeführt werden. |
| MÄßIG |
Bemühungen sollten unternommen werden, um das Risiko zu reduzieren, aber die Kosten der Prävention sollten sorgfältig gemessen und beschränkt werden. Risikosenkende Maßnahmen sollten innerhalb eines definierten Zeitraums durchgeführt werden. Wo das mäßige Risiko mit äußerst schädlichen Folgen verbunden wird, kann es sein, dass eine weitere Beurteilung notwendig ist, um genauer die Wahrscheinlichkeit des Schadens als Basis zur Bestimmung des Bedarfs an verbesserten Kontrollmaßnahmen zu bestimmen |
| WESENTLICH |
Mit der Arbeit sollte nicht begonnen werden, bis das Risiko reduziert worden ist. Es kann sein, dass beträchtliche Ressourcen vergeben werden müssen, um das Risiko zu reduzieren. Wo das Risiko laufende Arbeiten betrifft, sollten dringende Maßnahmen ergriffen werdden. |
| UNTRAGBAR |
Mit der Arbeit sollte nicht begonnen oder weitergemacht werden, bis das Risiko reduziert worden ist. Wenn es nicht möglich ist das Risiko, sogar mit unbegrenzten Ressourcen, zu reduzieren, muss die Arbeit verboten bleiben. |
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