Arbeits- und Gesundheitsschutz II Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zu der Entwicklung eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems im Betrieb
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bestimmt als grundlegendes Ziel des Arbeitsschutzes die ständige Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit auch durch menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Dazu regelt es die zentralen Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Rechte und Pflichten seiner Akteure. Gerade durch dieses Gesetz, die Arbeitsschutzverordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ergeben sich gute Möglichkeiten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehenen Mitbestimmungsrechte zu nutzen, denn der Betriebsrat ist Teil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Diese Veranstaltung knüpft an den erworbenen Grundkenntnissen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz I Seminar an. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der bestehenden Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zur Entwicklung eines kontinuierlich optimierbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems im Betrieb.
Schwerpunkt
Gestaltungsauftrag im Arbeits- und Gesundheitsschutz pro aktiv ausüben / Ausübung der Kontrollfunktionen / Beteiligungsrechte bei der Einbeziehung außerbetrieblicher Arbeitsschutzorgane / Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit / Mitbestimmung bei der Festlegung der Aufgaben, der Schwerpunktsetzung und der Aufteilung der / Einsatzzeiten im Rahmen der Grundbetreuung / Teilnehmerrechte an Förderfunktionen / Weitergehende rechtliche Handlungsbereiche / Kernpunkte einer Betriebsvereinbarung zum systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz
VA-Nr. 401.018
Anmeldefrist: 04.06.2024
vom: 01.07.2024 09:00
bis: 05.07.2024 14:00
Kosten: 1175 € VA-Gebühr plus 600 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: InterCityHotel Bremen
Referent*innen:
Aynur Ersin
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