Neue gesetzliche Regelungen und Bestimmungen und ihre Bedeutung für die Arbeit und Aufgaben des Betriebsrats

Durch die Aktivitäten der Bundesregierung und anderer gesetzgebenden Organe in Deutschland und der EU sind zum Ende des Jahres 2023 und zu Jahresbeginn von 2024 eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien in Kraft getreten, die  sich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und damit auf die Arbeit der Betriebsräte auswirken. Auch die Rechtsprechung der nationalen Gerichte, sowie des EuGH haben im Bereich der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes,  BetrVG, Urlaub, Datenschutz hat Urteile verfasst, die bei der BR-Arbeit zu beachten sind. Die Werte in der Sozialversicherung, beim Mindestlohn, der Geringfügigkeitsgrenze und des Midi-Lohns haben sich geändert. Die Mitbestimmung des Betriebsrats im sozialen und personellen Angelegenheiten wird durch Urteile und Gesetzesvorhaben tangiert, speziell durch das Hinweisgeberschutzgesetz, die Entlohnung von Betriebsräten, das Wachstumschancengesetz, die Änderung im Arbeitszeitgesetz.

- Welche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind neu oder haben sich verändert?
- Welche Entwicklungen auf EU-Ebene sind für Betriebsräte wichtig?
- Welche Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe sind gegeben?
- Welche Informationen sind für Betriebsräte und Beschäftigte wichtig?
- Welche Möglichkeiten der Unterrichtung der Beschäftigten stehen dem Betriebsrat zur Verfügung?
- Wie können in Betriebsvereinbarungen eingreifende Änderungen ordnungsgemäß angepasst werden?

Um diese Fragen soll es u.a. in der Schulung gehen. Betriebliche Beispiele der teilnehmenden Interessenvertretungen fließen in die Themenbearbeitung ein. Aktuelle Rechtsprechung zu betrieblichen Sachverhalten werden die Seminarinhalte  ergänzen.

VA-Nr. 401.001
Anmeldefrist: 05.02.2024
vom: 13.02.2024 09:00
bis: 13.02.2024 16:00
Kosten: 210 € VA-Gebühr plus 125 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Günter Brauner