BR 3 Agieren statt reagieren Mitbestimmen und gestalten gem. § 87 BetrVG

Betriebsräte verfügen über ein besonderes Fach- und Zusammenhangswissen.
Das betrifft Produktionsabläufe ebenso wie die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten vor Ort. Das ist eine wesentliche
Voraussetzung für eigene Initiativen zu praxisorientierten
Problemlösungen und der Entwicklung weiterführender Gestaltungsvorschläge
– zum Beispiel bei der Regelung der Arbeitszeit /
Umkleidezeiten, der Anwendung von Kontrollsystemen, der betrieblichen
Lohngestaltung oder der Aufstellung des Urlaubsplans.
Insgesamt stehen dem Betriebsrat 13 unterschiedliche Themenbereiche
zur Verfügung, um initiativ zu werden.

Nutzen für die Praxis

Nutzen für die Praxis
In dieser Veranstaltung werden die Grundlagen der betriebsverfassungsrechtlichen
Mitbestimmung vermittelt.

Schwerpunkt

Themenschwerpunkte
Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte
Grenzen der Mitbestimmung
Besonderheit des Initiativrechts
Mitbestimmungsfälle gem. § 87 BetrVG
Tarifvorbehalt gem. § 77. 3 BetrVG
Verhältnis von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
Einsatz von Sachverständigen
Voraussetzungen für eine verbindliche Betriebsvereinbarung

VA-Nr. 101.010
Anmeldefrist: 02.04.2021
vom: 03.05.2021 10:00
bis: 07.05.2021 14:00
Kosten: 950 € VA-Gebühr zzgl. ca. 810 € VP, EZ*
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort: Taranga Tagungszentrum
Referent*innen: Eva Reichelt

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.