BEM – Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Ein Anrecht auf betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben Arbeitnehmer* innen, die in einem Jahr insgesamt länger als sechs Wochen krank waren. Ziel des BEM:  Es soll erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und den Arbeitsplatz sichern. Das Seminar führt in die Grundlagen des BEM ein, verdeutlicht das Präventionsprinzip im Unterschied zum Sanktionsprinzip und thematisiert die Zusammenarbeit von Arbeitgeber*in und Betriebsrat/Personalrat.
 

Nutzen für die Praxis

Fundierte Kenntnisse zu Hintergründen und Anwendung des BEM / Praxisorientierte Beratungskompetenz bei Wiedereingliederungen

Schwerpunkt

Rechtliche Grundlagen zum Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX / Ziele und Aufgaben des BEM / Verpflichtung des*der Arbeitgebers* den zur Einführung des BEM / Anforderungen an die Betriebsrats-/Personalratsarbeit / Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei fehlendem BEM / Bedeutung und Funktionsweise des Präventionsprinzips / Voraussetzungen für die Einführung eines BEM

VA-Nr. 401.021
Anmeldefrist: 04.11.2024
vom: 20.11.2024 09:00
bis: 22.11.2024 16:00
Kosten: 705 € VA-Gebühr plus 360 € Tagungspauschale zzgl. 19% MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Godehard Baule