Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz – Änderungen und Neues für die BR-Wahlen und die Betriebsrätearbeit

Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ beschlossen. Am 28. Mai 2021 stimmte auch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zu. In der Literatur und den Handlungsebenen wird viel Kritik laut. Den einen gehen die Änderungen nicht weit genug, den anderen sind die Regelungen zu unbestimmt, nicht konkret genug oder zu komplex. Andere wollten angesichts der sich verändernden Arbeitswelt (Arbeit 4.0) eine Reform der gesamten Betriebsverfassung. Nun ist es eine Erweiterung und Änderung der bestehenden Vorschriften und Mitbestimmung geworden - die Anforderungen an die Betriebsräte sind erhöht, so dass Auslegungs- und entsprechende Streitkultur in den Betrieben vorprogrammiert sind. Dieses Seminar bereitet Betriebsräte auf die neuen Herausforderungen vor.



Schwerpunkt

-       Was wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert bzw. neu geregelt?
-       Was ist bei den anstehenden Betriebsratswahlen 2022 Neues zu beachten?
-       Welche Vor- und Nachteile bringen die digitalen Möglichkeiten in der Betriebsratsarbeit selbst?
-       Was muss der Betriebsrat beim Datenschutz beachten und welche Ausstattung ist dafür notwendig?
-       Was ändert sich bei erforderlichen Qualifizierungen und betrieblichen Weiterbildungen?
-       Wie kann das Mitbestimmungsrecht bei mobiler Arbeit, künstlicher Intelligenz und anderen digitalen Veränderungen genutzt werden?
-       Welche Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat im Zweifelsfall?

VA-Nr. 101.034
Anmeldefrist: 08.09.2021
vom: 23.09.2021 09:00
bis: 23.09.2021 16:00
Kosten: 200 € VA Gebühr, 62 € TP zzgl. MwSt.
Ermäßigung:
Teilnehmerzahl: 14
Veranstaltungsort:
Referent*innen: Günter Brauner

Bei Interesse an diesem Seminar nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.